Hallo liebe Schiedsrichterkameradinnen und Kameraden,
seit kurzem ist bekannt, dass der Punktspielbetrieb ab dem kommenden Wochende wieder mit Zuschauern starten darf.
Natürlich ist dies nur unter Hygieneauflagen möglich, wodurch es auch zu Einschränkungen kommen kann.
Gestern hatten wir nochmals eine Videokonferenz mit dem Verbandsschiedsrichterausschuss und wurden über die Neuerungen zum Restart informiert.
Anbei möchte ich Euch hierzu die wichtigsten Infos mitteilen!
Vorab: Es sind in allen Spielklassen 5 Auswechslungen möglich!!! Bei allen Spielklassen wo ein Rückwechseln möglich ist, gibt es keine Beschränkung auf 3 Wechselfenster! (nähres sie unten bei den Änderungen der Spielordnung)
Unter dem folgenden Link findet Ihr die Präsentation als Video,
das ich entsprechend kommentiert habe:
Video: Präsentation zum ReStart
Am Ende des Newsletters ist noch ein aktueller Brief unseres BFV-Präsidenten Dr. Rainer Koch zu finden.
Viel Spass bei Studium und den Einsätzen am Wochenende!
Bleibt gesund!
Euer Frank
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Allgemeines zum Restart
Alle Spielklassen, bei denen „normal“ SRA zum Einsatz kommen,
werden wieder mit SRA besetzt.
Ausnahme: im Ligapokal werden in der Kreisliga keine SRA eingeteilt!
• Spesenabrechnung im Ligapokal vor Ort (nach Spesenordnung)
• Im normalen Spielbetrieb wieder über SR-Pool (sofern vorhanden)
• Falls für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter keine
Umkleidekabine zur Verfügung gestellt werden kann, so ist dies
mind. 3 Tage vorher mitzuteilen. (Dies kann passieren, wenn der Verein sonst nicht in der Lage ist, das Hygienekonzept einzuhalten)
Hygiene Regeln
Der Schiedsrichter ist nicht verpflichtet die Hygiene- und Abstandvorschriften zu kontrollieren – er muss sich nur selbst daran halten!
Auf Mund-Nasen-Bedeckung in der Kabine bestehen. Evtl. Absprachen mit
Vereinen außerhalb der Kabinen treffen, so dass Vereinsvertreter die
SR-Kabine nicht betreten müssen.
Einlaufen
• Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
• Kein „Handshake“
• Keine Eröffnungsinszenierung (Begrüßungsritual …)
Die obligatorische Platzwahl (Münzwurf) soll mit Abstand durchgeführt werden.
Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
• Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.
Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Halbzeit
• In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
• Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte
Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand
einhalten).
Spielberichtsbogen
• Abschließen des Spielberichtsbogens innerhalb einer Stunde
• falls dies zuhause erledigt werden muss, unbedingt am gleichen Tag !
• gleiche Vorgehensweise bei Freundschaftsspielen
• Verein informieren (Namen des Vereinsverantwortlichen im ESB festhalten) und auf die Ergebnismeldung (App, Liveticker) hinweisen, falls der
Spielberichtsbogen nicht vor Ort abgeschlossen wird.
Der VSA rät generell den Spielberichtsbogen zu Hause fertig zu stellen
(bitte beachtet die verfügbare Zeit)
• mit Aussagen über Spielrecht zurückhalten, auf Spielleiter verweisen
• für die Einhaltung der Spielordnung ist der Verein verantwortlich
• bei Unsicherheiten bitte Kontaktaufnahme mit Spielleiter oder Meldung
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Änderungen der Satzungen
Jugendordnung 7 Abs. 9 und 10
(9) Einsatz von U20-Spielern (2001) bei den A-Junioren (Pilotprojekt)
In einem Meister- und Freundschaftsspiel der A-Junioren können bis zu drei U20- Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen eingesetzt werden
• die Junioren-Mannschaft nimmt in der Kreisklasse oder Juniorengruppe am Spielbetrieb teil
• nach vier Einsätzen in Meisterschaftsspielen im Herrenbereich erlischt das Spielrecht bei den A-Junioren automatisch (Freundschaftsspiele werden nicht mit einbezogen)
• Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.
• U20-Spieler, die für einen Stammverein einer JFG Spielrecht haben, können unter den vorgenannten Voraussetzungen bei den A-Junioren dieser JFG eingesetzt werden.
(10) Sonder-Spielrechte für jüngere A-Junioren
Besteht für einen A-Junior des jüngeren Jahrgangs keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein, kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Antrag an den Verbands-Jugendausschuss gestellt werden:
a. In Ausnahmefällen kann für bis zu drei Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den B-Junioren auf Kreisebene beantragt werden. Das Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften wird bis zum Ende der laufenden Saison ausgesetzt.
Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.
b. Ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften kann für maximal zwei Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen beantragt werden:
• eine altersgerechte Spielmöglichkeit ist in einer Entfernung von 10km nicht möglich. Es gilt der gemeldete Erstwohnsitz des Spielers.
• der Verein hat keine B-Junioren zum Spielbetrieb gemeldet.
• das Spielrecht des Spielers für den Verein wurde spätestens zum 1.8.
der Vorsaison erteilt
Änderung der Spielordnung - Auswechslungen Herren
§ 36 Abs. 1 und 2
1. Während eines Herrenspiels (Meisterschaftsspiele im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb, Entscheidungs- und Relegationsspiele
und Totopokalspiele) dürfen drei, in allen anderen Spielen vier Spieler
ausgewechselt werden.
Der Austausch ist nur während einer Spielruhe möglich. Der Bezirks Spielausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene (außer
Totopokal) die Anzahl der auszuwechselnden Spieler bis auf 5 Spieler
erhöhen.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen in allen Spielen (Feldfußball) auf allen Spielklassenebenen im Herrenbereich bis zum 30.06.2021 fünf Spieler ausgewechselt werden.
Um den Spielfluss nicht unnötig zu unterbrechen kann jedes Team maximal drei Spielunterbrechungen (inklusive Halbzeitpause) pro Spiel für
Spielerwechsel nutzen. (Die Regelung mit den Wechselfenstern gilt nicht
für den Bereich in dem ein Rückwechseln möglich ist!)
Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, verlieren beide jeweils eine Wechselunterbrechung.
Rückwechseln auf Kreisebene
2. In allen Spielen auf Kreisebene (auch Kreispokalendspiel) sowie bei den nicht in Konkurrenz spielenden Mannschaften können ausgewechselte Spieler/innen auch wieder eingewechselt werden. Davon ausgenommen sind
die Relegationsspiele zur Bezirksliga.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie können auf Kreisebene bis zum 30.06.2021 bei allen Spielen bis zu 5 Spieler pro Mannschaft ein- und rückgewechselt werden. (Keine Beschränkung mit 3 Wechselfenstern)
Änderung der Spielordnung - Auswechslungen Junioren/innen
§ 20 Abs. 2
(2) Während eines Spieles können in allen Juniorenklassen bis zu 4 Spieler ausgewechselt werden.
Der Wechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Vor Spielbeginn oder bei Spielantritt, spätestens unmittelbar nach Spielschluss kontrolliert der Schiedsrichter die Spielberechtigung. In allen Spielklassen auf Bezirks- und Kreisebene können ausgewechselte Spieler auch wieder eingewechselt werden.
Der Bezirks Jugendausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene die Anzahl der Auswechselspieler bis auf 5 Spieler erhöhen.
Die Vereine der Spielklasse sind darüber über das BFV-Postfach (Zimbra) zu informieren. Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen in allen Spielklassen bis zum 31.07.2021 bei allen Spielen auf Kreis- und Bezirksebene bis zu fünf Spieler pro Mannschaft ein- und rückgewechselt werden.
Sonderregelung in den Spielklassen auf Verbandsebene:
Um den Spielfluss nicht unnötig zu unterbrechen, kann jedes Team maximal drei Spielunterbrechungen (inklusive Halbzeitpause) pro Spiel für Spielerwechsel nutzen. Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, verlieren beide jeweils eine Wechselunterbrechung. Ein Rückwechsel ist nicht möglich.
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Aktuelle Information unseres Präsidenten Dr. Rainer Koch
Liebe Funktionäre,
bekanntlich hat es uns die Bayerische Staatsregierung erlaubt, zum
19. September 2020 den Spielbetrieb mit einer begrenzten Zahl an
Zuschauern wieder aufzunehmen. Bis zum Moment fehlt uns von staatlicher
Seite allerdings mit der Neufassung der Infektionsschutz-maßnahmenschutzverordnung weiterhin die rechtliche Grundlage zum
Erstellen eines verbindlichen Muster-Hygienekonzeptes für Euch, unsere
Vereine.
Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, haben wir bereits zwei Online-
Seminare für den Re-Start angeboten, die fast 3000 Vereinsvertreter*innen
genutzt haben, um sich aus erster Hand zu informieren.
Für diese hervorragende Resonanz bedanken wir uns ausdrücklich und
bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich das Online-Seminar im
Video auf unserer Website anzusehen.
Dort steht auch die Präsentation sowie ein aktualisiertes Hinweisplakat für
Euer Vereinsgelände zum Download bereit. Bitte besucht gerade in den
kommenden Tagen regelmäßig unsere Website
(www.bfv.de/corona oder www.zusammenhalt.bayern), um stets über die
aktuellen Informationen im Bilde zu sein.
Die Inhalte der Seminare fußten auf dem Gesprächstermin vom
vergangenen Donnerstag mit Staatsminister Joachim Herrmann sowie auf
den aktuell bereits gültigen Vorgaben, die zur Umsetzung von kulturellen
Freiluft-Veranstaltungen mit einer begrenzten Anzahl an Zuschauern gelten
sowie den Anforderungen, wie sie unsere Vereine bereits für den Trainings-
und Trainingsspielbetrieb umsetzen. Das entsprechend angepasste, aber
vermutlich noch nicht finale Muster-Hygienekonzept ist bereits in der
vorläufigen Fassung abrufbar und dient Euch zur Vorbereitung auf den Re-
Start.
Bitte beachtet die folgenden Hinweise:
Aufgrund dessen, dass die staatlichen Vorgaben noch nicht veröffentlicht worden sind und die Vorbereitungszeit für Euch sehr kurz sein wird und manche dabei eine Umsetzung nachvollziehbarer Weise für nicht machbar halten, hat der Vorstand beschlossen, dass es am Wochenende 19./20. September 2020 den Vereinen ausdrücklich gestattet ist, Spiele kostenfrei zu verlegen. Bitte geht hier möglichst frühzeitig auf Eure Spielleiter zu, solltet Ihr von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.
Aufgrund der nur in begrenztem Umfang zugelassenen Zahl an Zuschauern wird es auch für BFV-Funktionäre und -Schiedsrichter zu Einschränkungen hinsichtlich des
bis dato unbegrenzt freien Zugangs zu Spielen kommen. Verpflichtend müsst Ihr als ausrichtender Verein gemäß dem Vorstands-Beschluss nur noch zehn Gratis-Tickets für Funktionäre und Schiedsrichter vorhalten. Auf freiwilliger Basis könnt Ihr auch mehr Freikarten für diese Personengruppe ausgeben, dazu seid Ihr aber ausdrücklich nicht verpflichtet. Wichtig: Beachtet dabei stets die maximal zugelassene Zahl an Zuschauern, die nicht überschritten werden darf.
Unmittelbar und mittelbar am Spiel beteiligte Funktionsträger (z. Bsp. Schiedsrichter-Beobachter) müssen nicht als Zuschauer gezählt werden.
Wir möchten nochmals daran erinnern, dass in allen Alters- und Spielklassen im Feldfußball nach Zeit gesperrt wird, diese Zeitsperre gilt dann für alle Wettbewerbe. Bei der Strafzumessung sollen mögliche englische Wochen berücksichtigt werden. Dieser Sachverhalt muss durch die Vereine gegenüber dem Sportgericht vorgetragen werden, um Berücksichtigung zu finden. Das Sportgericht ist nicht verpflichtet, den Spielplan von sich aus zu prüfen. Im Futsal-Ligaspielbetrieb und bei Hallenturnieren bleibt es bei der bisherigen Sperrpraxis.
Der Pokalwettbewerb muss aus technischen Gründen in der Saison 2020/2021 angelegt werden, da zum einen Mannschaften der 3. Liga Herren bzw. Regionalliga Frauen teilnehmen, die nur in der Saison 2020/2021 abgebildet werden können und zum anderen eine Schnittstelle zum DFB-Pokal vorhanden ist. Daher ist es für alle Mannschaften, die im Verbandspokal teilnehmen unabdingbar, dass auch die Spielberechtigungsliste 2020/2021 als Grundlage für den elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) neu erstellt und fortlaufend gepflegt wird, auch wenn kein Spielbetrieb in der Meisterschaft in der Saison 2020/2021 stattfinden wird.
Alle Freundschaftsspiele sind bitte unbedingt in der Saison 2020/2021 anzulegen und diesbezüglich die Spielberechtigungsliste zu pflegen.
In der Spielberechtigungsliste einer Herrenmannschaft, die in der Saison 2020/2021 in SpielPlus angelegt ist (Pokalwettbewerb, Freundschaftsspiele, etc.), werden aus technischen Gründen die A-Junioren-Spieler des jüngeren Jahrgangs 2003 angezeigt. Bitte beachtet, dass trotz der Möglichkeit der Aufnahme dieser Spieler in die Spielberechtigungsliste 2020/2021, diese nicht in einem Spiel der Herrenmannschaft eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz des Jahrgangs 2003 in einer Herrenmannschaft ist erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahr möglich.
Der Spielbetrieb der Frauen und Juniorinnen wird wie bei den Herren in der Saison 2019/2020 in den bestehenden Altersklassen fortgeführt. Spielberechtigt bei den B-Juniorinnen sind die Jahrgänge 2003 (sofern sie den Verein im Sommer 2020 nicht gewechselt haben) und jünger. Der Jahrgang 2003 kann wie gewohnt bei den Frauen eingesetzt werden. Zusätzlich erhalten Spielerinnen des Jahrgangs 2004 ebenfalls die Spielberechtigung für den Einsatz in Frauenmannschaften. Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Spielerinnen des Jahrganges 2004 in der Spielberechtigungsliste der Frauen mit aufzunehmen. Die betreffenden Spielerinnen müssen im Falle eines Einsatzes bitte bei den Spielen der Frauen händisch im ESB (Elektronisches Spielbericht) mit den Angaben von Namen und Geburtsdatum eingetragen werden. Diese Möglichkeit ist bereits von den Freundschaftsspielen bekannt.
Die Ligapokalspiele sind Meisterschaftsspiele und sind dabei bitte auch bei den Vorschriften „Einsatz in verschiedenen Mannschaften zu berücksichtigen“.
In allen Altersklassen und Spielklassen sind 5 Auswechselungen möglich, diese Auswechselungen können in 3 Spielunterbrechungen vorgenommen werden, die Halbzeitpause zählt hierbei zu einer der 3 Spielunterbrechungen.
Wir alle wissen um die Herausforderungen, die mit dem Re-Start verbunden
sind. Gerade auch im Hinblick auf unsere Vereinsumfrage, in der sich zwar
über 80 Prozent für die umgehende Aufnahme des Wettkampfspielbetriebs
ausgesprochen haben, dennoch hatten 20 Prozent unserer Vereine dafür
votiert, in diesem Jahr gar nicht mehr spielen zu wollen. Wir müssen auch
jene Vereine miteinbeziehen und deren Sorgen ernst nehmen.
Entsprechende Möglichkeiten hat der Vorstand mit der Erweiterung des
Corona-Paragrafen geschaffen. Es kann auch jetzt nur gemeinsam gehen.
Umso wichtiger ist es, bei der Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs
in allen Bereichen möglichst pragmatische und praxisnahe Entscheidungen
im Sinne unserer Vereine zu treffen. Dabei wurde vom Vorstand auch der
neu in der Spielordnung verankerte Corona-Paragraph §94 nochmals
angepasst:
So wurde zum Beispiel auch die Anzahl der betroffenen Personen von
3 auf 1 verringert. Es wird auch nicht mehr nur auf einen positiven Test
abgestellt, sondern auch schon der Verdacht einer Erkrankung
berücksichtigt. Wird für ein/e Spieler/in einer Mannschaft vor deren
nächsten Verbandsspieltermin aufgrund einer COVID-19-Erkrankung oder
eines entsprechenden Krankheitsverdachtes eine behördliche Quarantäne
angeordnet, ist dieses Verbandsspiel auf Antrag des betroffenen Vereins
durch den zuständigen Spielleiter abzusetzen. Ferner muss nicht mehr die
ganze Mannschaft in Quarantäne sein, damit ein oder mehrere Spiele der
betroffenen Mannschaft abgesagt werden können. Den Spielleitern wird
dabei ein hohes Maß an Ermessen eingeräumt, welches mit Augenmaß und
Angemessenheit ausgeübt werden soll. Ein Verbandsspiel ist auch dann
abzusetzen, wenn bei einem Spieler einer Mannschaft so kurzfristig akute
Symptome einer COVID-19-Erkrankung auftreten, dass ein Testergebnis vor
dem nächsten Spieltermin nicht vorliegt, und zugleich ein Infektionsrisiko im
Falle einer COVID-19-Erkrankung für die Spieler der Mannschaft bestand
(Kontaktpersonen Kategorie I und II nach RKI-Definition).
Ebenso wurde für die Vereine die Nachweispflicht erleichtert und angepasst.
Über allen rechtlichen Vorgaben steht der Gesundheitsschutz und
die damit einhergehende Faustregel, lieber ein Spiel zu viel als eines
zu wenig abzusetzen.
Zudem hat der Vorstand die Vorschriften für den Ordnungsdienst angepasst.
Es bleibt dabei, dass der Heimverein einen Ordnungsdienstleiter zu
benennen hat und dieser im ESB namentlich einzutragen ist.
Gemäß den Vorschriften sind bei drohenden Ausschreitungen neben dem
Ordnungsdienst alle volljährigen Vereinsangehörigen und alle Spieler beider
Mannschaften zur Mithilfe und Sicherstellung der Platzdisziplin verpflichtet.
Zu diesem Zweck hat der Gastverein nunmehr ebenfalls einen
Ansprechpartner zu benennen und im Spielbericht namentlich einzutragen.
Diese Funktion kann in der Jugend (m/w) unterhalb der
Verbandsspielklassen auch der Mannschaftsverantwortliche
(Trainer/Betreuer) übernehmen.
Wir alle wissen um die großen Herausforderungen, die mit der
Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs für Euch in den Vereinen
verbunden sind. Der BFV wird auch weiterhin alles daran setzen, einfache
Lösungen bei der Politik durchzusetzen, die in den Gleichklang mit einem
möglichen Maximum an Gesundheitsschutz zu bringen sind.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Rainer Koch
BFV-Präsident