Newsletter SRVGG Coburg-Ebern 10/22
Hallo liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
gerne möchte ich Euch zu unserem letzten Lehrabend im Jahr 2022 einladen. Dieser findet am 14.11.2022 beim SV Hut Coburg statt. Beginn ist um 19:30 Uhr!!!
Ich darf Euch bitten die Umfrage für die Umsatzsteuer nochmals auszufüllen. Hier wurde noch die Spielklasse ergänzt, die beim letzten mal nicht abgefragt wurde. Erläuterungen findet Ihr auch in der beigefügten Mail, die an die BSOs ging.
Sportliche Grüße
Euer Frank
Kameradschaftsabend:
Unser diesjähriger Kameradschaftsabend findet am Samstag, den 19.11.2022 ab 19:00 Uhr beim TSV Scherneck statt. Die Einladungen hierzu wurden entsprechend versendet.
Wer noch etwas für die traditionelle Versteigerung mitbringen möchte, kann dies am Lehrabend tun.
Ebenso können gerne auch noch Kuchen bei Steffen Reißmann angemeldet werden.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
Umsatzsteuer Abfrage Schiedsrichter:
Anbei darf ich Euch nochmal bitten, die Umfrage zur Umsatzbesteuerung erneut auszufüllen.
Anbei die Mail die an die BSOs ging:
Liebe BSOs,
das Thema Umsatzsteuer (nicht Einkommenssteuer!) ist für unsere Schiedsrichter*innen ein Thema, wenn diese aus ihrem Berufsleben heraus Umsatzsteuerpflichtig sind oder wegen ihrer SR-Tätigkeit Umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn jemand bspw. wegen Betrieb einer Solaranlage, wegen einer Selbstständigen Tätigkeit, etc. Umsatzsteuerpflichtig ist, sind auch die Abrechnungen als Schiedsrichter*in umsatzsteuerpflichtig. (wie gesagt, es geht nicht um die Frage, ob die Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen, sondern um die Frage, ob 19% Umsatzsteuer abgeführt werden müssten).
Aktuell ist die Situation die, dass die U.St. aus dem Spesenbetrag heraus abgeführt werden muss, da keine Spesenabrechnung zzgl. Umsatzsteuer erstellt werden darf (laut Spesenordnung). Dies geht aktuell nur in der Regionalliga.
Um die Situation (u.a. auch die Erstellung einer ordentlichen Rechnung) mit unserem Schatzmeister weiter besprechen zu können, würde ich eure Unterstützung benötigen. Könntet ihr bis zu unserer Jahresabschlusstagung bei euren GSOs nachfragen, wie viele ihrer SR Umsatzsteuerpflichtig sind (dies können nicht nur Spitzen-SR sein, sondern eben jeder, der aus seinem Berufsleben heraus der Umsatzsteuerpflicht unterliegt). Eine Rückmeldung in folgenden Kategorien wäre hilfreich:
Wie viele SR (in Absolut und Prozent) sind Umsatzsteuerpflichtig auf
Kreis
Bezirks
Verbandsebene?
Fragestellung ist: Welcher SR muss (auch aus nicht-SR-Gründen) Umsatzsteuer abführen (Selbständige, PV-Betreiber etc.)
Bitte klickt auf das beigefügte Formular und kreutzt entsprechend eine Antwort an. Es werden keine weiteren Daten erfasst. Rücklauf bis zum 20.11.2022