Newsletter SRVGG Coburg-Ebern 08/22

Hallo liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

die Saison ist schon wieder in vollem Gange und wir haben auch schon die ersten Wochenenden mit Doppelspieltagen. Hier sind wir natürlich wieder auf alle Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter angewiesen. Falls jemand kurzfristig einen Einsatz übernehmen kann, bitte direkt die Einteiler kontaktieren.

Gerne möchte ich Euch im Newsletter wieder neue Informationen zur Umsetzung Zeitstrafe geben, so dass wir hier eine möglichst einheitliche Umsetzung erreichen.

Unser nächster Lehrabend findet am Montag, den 12.09.2022 im Sportheim des VFL Untermerzbach statt. Beginn ist um 19:30 Uhr.

Ich wünsche Euch allen Gut Pfiff!!!

Sportliche Grüße

Euer Frank

DER BFV TRAUERT UM SEIN VERSTORBENES EHRENMITGLIED RUDI STARK

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) trägt Trauer: Nur wenige Wochen nach seinem 80. Geburtstag ist Rudolf „Rudi“ Stark nach schwerer Krankheit im Kreise seiner Familie verstorben. „Wir verlieren mit Rudi Stark einen weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannten Kämpfer für das Schiedsrichter-Wesen, das er über fast drei Jahrzehnte lang entscheidend mitgeprägt und vorangebracht hat“, sagt BFV-Präsident Christoph Kern zum Tode des Ehrenmitglieds aus Landshut: „Wir sind in Gedanken bei Rudis Frau Brigitte und seinen Kindern sowie den Angehörigen und Freunden. Rudi Stark wird für immer unvergessen bleiben. Wir haben einen großen Sportsmann verloren.“

Bis zu seiner Ernennung zum BFV-Ehrenmitglied auf dem Verbandstag 2014 hatte sich der Niederbayer über Jahrzehnte hinweg für die bayerischen Schiedsrichter engagiert. Zunächst ab 1973 als Schiedsrichter-Gruppenlehrwart der Schiedsrichtergruppen Freising (bis 1975) und Landshut (1975 bis 1979), später von 1986 bis 2002 als Verbands-Schiedsrichterausschuss-Beisitzer und von da an zwölf Jahre lang als Verbands-Schiedsrichterobmann. Von 1979 bis 1986 war er zudem Kreis-Sportgericht-Vorsitzender des Fußballkreises Landshut.

Für seine langjährigen Verdienste erhielt der Vater des früheren FIFA-Referees Wolfgang Stark zahlreiche Auszeichnungen des BFV und des DFB. Unter anderem die DFB-Verdienstnadel und die Verbands-Verdienstnadel in Gold.

Informationen zur Zeitstrafe:
1. Die Zeitstrafe ist jetzt in allen Ligen im SpielPlus abgebildet, so dass bei jedem Spieler eine VW, ein FAZ, eine G/R und ein FaD eingegeben werden kann. Die Eintragungen unter sonstige Vorkommnisse bei einem FaZ entfallen somit ab sofort. Statt dessen gilt: Die ausgesprochenen persönlichen Strafen sind beim betroffenen Spieler unter Angabe der Minute im Spielbericht zu erfassen.

2. Es wurde gefragt, wie mit dem bereits verwarnten Spieler umzugehen ist bei taktischem Foul: FaZ oder gelb/rot. Grundsätzlich stellt auch hier der VSA die Entscheidung in den Ermessensspielraum. Klar ist, dass ein verwarnter Stürmer bei taktischem Foul/Halten und wirklich guter Angriffssituation, z.B. bereits jenseits der Mittellinie auch weiterhin gelb/rot sehen muss. Hier soll es die viel zitierte dritte Chance für den Verteidiger nicht geben.

Ein takt. Halten oder Foul noch an der eigenen Eckfahne oder deutlich noch in der
eigenen Hälfte, jedenfalls ohne offensichtliche zwingende gute Angriffsmöglichkeit, wäre hier ein Beispiel für den Ermessensspielraum, sprich, hier ist der FaZ durchaus möglich, ja sogar sinnvoll.

3. Unter dem folgenden Link findet Ihr nochmal eine ausführliche
Präsentation zum Thema Zeitstrafe und Anwendung:

redir.htm

Info VSO: Änderung der Schiedsrichterordnung

Wichtig bei der Änderung der SR-Ordnung ist u.a. der Fakt, dass für die Anrechenbarkeit jetzt gilt: 12 Spiele und 4 Pflichtabende.

Die aktuelle Schiedsrichterordnung findet ihr hier:
schiedsrichterordnung-neu-01072022-1.pdf

Wichtig bei der Änderung der Spesenordnung ist u.a. die Änderung der KM-Grenzen auf Kreisebene. Ebenso wurde neu die Möglichkeit geschaffen, dass SRA in der Kreisliga nun bis zu 20km einfach als Fahrtspesen abrechnen können. Die Spesenabrechnung in SpielPlus wurde bereits entsprechend angepasst:

anlage-zur-schiedsrichterordnung-neuo-01072022-1.pdf

D.h. Schiedsrichter*innen können ab sofort entsprechend der gültigen Spesenordnung abrechnen und eben als SRA in der Kreisliga auch bis zu 20km einfach ansetzen.