Newsletter SRVGG Coburg-Ebern 07/22
Hallo liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
am Montag, den 08.08.2022 findet unser nächster Lehrabend statt.
Beginn um 19:30 Uhr im Sportheim Hut Coburg (Präsenzveranstaltung).
Hier sind dann auch die gedruckten SR-Ausweise erhältlich.
Außerdem darf ich Euch herzlich zu unserem Sommerfest am 13.08.2022 beim TSV Scherneck einladen. Hierzu findet Ihr weitere Informationen im Newsletter.
Bitte beachtet auch die Info unseres VSO Sven Laumer zur geänderten Schiedsrichterordnung. (u.a. Schiedsrichter*innen können ab sofort entsprechend der gültigen Spesenordnung abrechnen und eben als SRA in der Kreisliga auch bis zu 20km einfach ansetzen.)
Ich wünsche Euch allen einen guten Saisonstart!
Sportliche Grüße
Euer Frank
Einladung zum Sommerfest!!!
Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
gerne möchte ich Euch zu unserem Sommerfest beim TSV Scherneck einladen.
Dieses findet am Samstag, den 13.08.2022 ab 19:00 Uhr statt.
Wir möchten hier verdiente Kameraden/innen ehren und einige schöne Stunden mit Euch verbringen.
Es wird ein reichhaltiges Buffet geben und jede Schiedsrichterin bzw. jeder Schiedsrichter erhält zusätzlich zwei Freigetränke.
Bitte beantwortet das Formular bis zum 03.08.2022, damit wir eine Planungsgrundlage haben.
Viele Grüße
Frank Kaiser
Verlängerung der Schiedsrichterausweise:
Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
die digitalen Schiedsrichterausweise wurden von mir bereits verlängert.
Ich darf Euch bitten hierfür bei einem der nächsten Lehrabende 2€ an unseren Kassier zu zahlen.
Die gedruckten Ausweise sind inzwischen auch eingetroffen und können beim nächsten Lehrabend in Empfang genommen werden.
Hierfür bitte ich um eine Aufwandspauschale von 5€ bei Abholung.
Info VSO: Änderung der Schiedsrichterordnung
Wichtig bei der Änderung der SR-Ordnung ist u.a. der Fakt, dass für die Anrechenbarkeit jetzt gilt: 12 Spiele und 4 Pflichtabende.
schiedsrichterordnung-01072022.pdf
Wichtig bei der Änderung der Spesenordnung ist u.a. die Änderung der KM-Grenzen auf Kreisebene. Ebenso wurde neu die Möglichkeit geschaffen, dass SRA in der Kreisliga nun bis zu 20km einfach als Fahrtspesen abrechnen können. Die Spesenabrechnung in SpielPlus wurde bereits entsprechend angepasst:
anlage-zur-schiedsrichterordnung-01072022.pdf
D.h. Schiedsrichter*innen können ab sofort entsprechend der gültigen Spesenordnung abrechnen und eben als SRA in der Kreisliga auch bis zu 20km einfach ansetzen.