Regelung bei Pokalspielen

Auf der Arbeitstagung des Bezirkes wurde nochmals darauf hingewiesen, dass alle Pokalspiele passrechtlich Privatspiele sind.

Auf Kreisebene dürfen 5 Auswechslungen (und Rückwechseln weiter gültig)
vorgenommen werden.

Die 5 Wechslungen beziehen sich ausschließlich auf den Kreispokal (bis einschl. Kreisfinale), incl. Rückwechseln. Auch höherklassige Vereine, so sie auf Kreisebene eingreifen, haben diese Möglichkeit.

Im normalen Verbandsspielbetrieb (keine Privatspiele!) bleibt es bei 3 Auswechslungen (mit Rückwechseln).

Pokalspiele Spielrecht (gültig ab 01.06.)
In allen Pokalspielen auf DFB-Ebene ist passrechtlich die Verbandsspielberechtigung erforderlich. Bei Toto-Pokalspielen, also bei Pokalspielen auf Landesverbandsebene (Bayern) ist passrechtlich die Privatspielberechtigung ausreichend.