Lehrarbeit

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Lehrmaterial zu den Hallenrichtlinien

Veröffentlicht am 02.12.2017
Winterzeit ist Hallenfußballzeit. Die Richtlinien zum Hallenfußball findet ihr im Bereich Downloads. Im November hat uns Lehrwart Bastian Döhler das Regelwerk nochmal näher gebracht. Seine Präsentation könnt ihr euch hier nochmal herunterladen.
pdf.gif Lehrvortrag “Hallenrichtlinien”

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Unbespielbarkeit des Platzes

Veröffentlicht am 12.11.2017
Gerade in der “schlechten” Jahreszeit kommt der Beurteilung, ob ein Platz bespielbar ist oder nicht, große Bedeutung zu.
Bei der Überprüfung des Spielfeldes auf Bespielbarkeit muss der Schiedsrichter sorgfältig vorgehen.
  1. Bei der Platzbesichtigung und Beurteilung, ob das Spielfeld bespielt werden kann, ist zu beachten:
    • Die Entscheidung trifft der Schiedsrichter allein, ohne Spielführer oder Funktionäre der beteiligten Vereine.
    • Es darf die Entscheidung nicht beeinflusssen, ob das Spielfeld evtl. beschädigt werden könnte.
    • Fußball ist nicht nur ein Schönwetterspiel.
    • Bei Junioren-, Juniorinnen, oder Frauenspielen ist ein anderer Maßstab anzulegen. Hier kann auch strenge Kälte ausschlaggebend sein.
    • Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Spiel durchzuführen, d.h. Mängel sind nach Möglichkeit vom Platzverein zu beheben (z.B. geringe vereinzelte Schneeverwehungen beseitigen bzw. verteilen).
    • Der Platzverein kann generell bei schlechter Witterung seine Plätze sperren. Ist der SR schon angereist, erhält er die vollen Fahrtkosten erstattet, aber nur die Hälfte der Spesen.
  2. Der Platz ist unbespielbar, falls den Spielern gesundheitliche Schäden drohen, d.h.
    • wenn sich Eisflächen auf dem Spielfeld befinden oder wenn Trittspuren hart und scharfkantig gefroren sind.
    • falls die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet ist, d.h. wenn die Platzverhältnisse so schlecht sind,
      • dass der Ball nicht kontrolliert gespielt werden kann.
      • wenn das Spielfeld unter Wasser steht oder große Pfützen auf dem Spielfeld sind.
      • wenn der Boden sehr aufgeweicht und sehr tief ist. (Dies muss wirklich extrem sein - wenn angepfiffen wurde, nach Möglichkeit das Spiel durchziehen)
      • wenn eine hohe Schneedecke den Platz bedeckt.
      • wenn wegen Nebel oder Schneefall nicht von einem Tor zum anderen gesehen werden kann.
  3. Der Schiedsrichter hat nur den vom Verein angebotenen Platz zu überprüfen, auch wenn ein evtl. bespielbarer Hauptplatz vorhanden ist.
  4. Wird das Spiel durch den Schiedsrichter nach der Überprüfung abgesagt, muss der zuständige Spielgruppenleiter sofort verständigt werden. Dabei ist auf der Meldung anzugeben, welche Gründe den Schiedsrichter zur Absage veranlassten. Schiedsrichterspesen sind vom Heimverein bei Anreise in Höhe von 50% zu bezahlen. Die Fahrtkosten sind voll zu erstatten.
  5. MERKE: Auf einem für ein Punktspiel unbespielbaren Platz kann auch kein Privatspiel stattfinden.

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