Aktuelle Meldungen:

Qualifikation 2021/2022: Fenkl tritt kürzer

10. Juli 2021

Die zweijährige Corona-Saison ist Geschichte. Inzwischen bereiten sich Schiedsrichter und Vereine optimistisch auf die neue Spielzeit vor.
In dieser wird Tobias Fenkl aus privaten Gründen leider nicht mehr in der Bayernliga pfeifen und auch Marcel Schiller scheidet aus der Landesliga aus. Gemeinsam werden die beiden künftig Spiele bis zur Bezirksliga leiten. Genau wie Bastian Döhler, Felix Hoffmann, Veit Kimmel, Tobias Mildenberger und Daniel Seifert. Dazu kommt Jonas Kux als Aufsteiger aus dem Bezirksliga-Anwärter-Konzept. Ebenso erfreulich ist, dass Stefan Mildenberger für die Landesliga nominiert wurde.
Neu im Kader der Bezirksliga-Anwärter wollen Christian Umlauft (SpVg Ahorn) und Samuel Schäff (SC Maroldsweisach) den Sprung in die Bezirksliga schaffen.

Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen allen Schiedsrichtern und Fußballern eine verletzungsfreie und erfolgreiche neue Spielzeit!

Zur Qualifikation

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Online Schiedsrichter-Lehrgang

22. Januar 2021

Jetzt Schiedsrichter/in werden!!!

Leider können wir in diesem Jahr keinen Neulingskurs für Schiedsrichter in Präsenz anbieten. In Kooperation mit dem BFV können aber zwei zentrale Online-Lehrgänge zur Ausbildung zum Fußball-Schiedsrichter angeboten werden. Beide Lehrgänge umfassen eine theoretische Ausbildung in den Fußballregeln und schließen mit der theoretischen Prüfung ab. Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung, welche mit einer praktischen Prüfung endet, bei uns in der Schiedsrichtergruppe. Wenn beide Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden, steht einer Tätigkeit als Fußball-Schiedsrichter*in nichts im Wege.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
www.schiedsrichter.bayern

Oder direkt hier anmelden.

#wirregelndas #schiedsrichter #fussball

Bayerischer Fußball-Verband e.V.

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Abwesenheit B. Döhler Lehrwart

2. Oktober 2020

Hallo zusammen,
unser Lehrwart ist von
Sonntag, 04.10. bis einschließlich Samstag, 10.10.2020 nicht erreichbar.
In dringenden Fällen wendet euch bitte an die jeweiligen Einteiler oder an die GSA-Mitglieder.

Viele Grüße & ein schönes Wochenende

GLW SRG Coburg-Ebern

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Meldung gegen Teamoffiziellen

2. Oktober 2020

Hallo in die Runde,

wie uns die Sportgerichtbarkeit mitgeteilt hat, möchte ich euch darauf hinweisen,
dass nach einer G/R Karte gegen einen Teamoffiziellen keine Meldung mehr zu schreiben ist.
Ein Eintrag im ESB ist aber dennoch erforderlich.

Bitte gebt dies an eure Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter weiter.

Vielen Dank.

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Schiedsrichter-Newsletter 09/2020

23. September 2020

Hallo liebe Schiedsrichterkameradinnen und Kameraden,

am Wochenende war es soweit der lang ersehnte Re-Start ist erfolgt! Am Freitagabend fand nicht nur das Eröffnungsspiel der Bundesligasaison 2020/21 statt, sondern auch auf unseren bayerischen Sportplätzen wird wieder um Punkte gekämpft.

Nachdem es aktuell keine Neuerungen gibt und Ihr die letzte Präsentation noch Online abrufen könnt, findet der Lehrabend am 25.09.2020 nicht statt. Video: Präsentation zum ReStart

Ich darf an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass der Kameradschaftsabend in diesem Jahr leider auch ausfallen muss.

Im aktuellen Newsletter darf ich Euch die VSA-Info mit den
wichtigsten Informationen und Änderungen zum Re-Start vorstellen.

Bitte lest euch die Informationen aufmerksam durch und wendet
Euch bei offenen Fragen oder Unklarheiten an unseren Lehrwart.

Viel Spass beim Studium und den kommenden Einsätzen!

Bleibt gesund!

Euer Frank

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Allgemeine Hygieneregeln:

Beachtet beu euren Spielleitungen bitte auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Als Schiedsrichter sind wir stets Vorbilder für alle am Spiel
beteiligten Personen:
• Abstandsregel in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds
• Abstandsregel in Trainings- & Spielpausen auf dem Spielfeld
• Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossen Räumlichkeiten (auch in Kabine)
• Keine körperlichen Begrüßungsrituale
• Hust- & Nies-Etikette / kein Spucken oder Naseputzen auf dem Spielfeld
• Empfehlungen zum Hände-Waschen & - Desinfizieren
• Jeder Spieler u. Schiedsrichter mit eigener Getränkeflasche
• Torhüter spucken nicht in die Handschuhe
• Kein Abklatschen, Umarmen & gemeinsames Jubeln

Einlaufen

• Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
• Kein „Handshake“
• Keine Eröffnungsinszenierung (Begrüßungsritual …)
Die obligatorische Platzwahl (Münzwurf) soll mit Abstand durchgeführt werden.

Halbzeit

• In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

• Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte
Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand
einhalten).
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A-Junioren

• A-Junioren des älteren Jahrgangs (2002) haben Spielrecht im
Herrenbereich
• A-Junioren des jüngeren Jahrgang (2003) haben erst mit Vollendung des
18. Lebensjahres Spielrecht im Herrenbereich
• JFG-Spieler haben Spielrecht im Herrenbereich nur für den Stammverein
• erforderliche ärztliche Atteste, etc. sind nicht Aufgabe des Schiedsrichters
• JFG Spieler die 2020 aus der Jugend ausgeschieden sind (Jahrgang 2001)
können nicht mehr auf den JFG Pass spielen und im Herrenbereich beim
Stammverein eingesetzt werden.

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Änderung der Spielordnung - Auswechslungen

§ 36 Abs. 1 und 2

1. Während eines Herrenspiels (Meisterschaftsspiele im
aufstiegsberechtigten Spielbetrieb, Entscheidungs- und Relegationsspiele
und Totopokalspiele) dürfen drei, in allen anderen Spielen vier Spieler
ausgewechselt werden.
Der Austausch ist nur während einer Spielruhe möglich. Der Bezirks
Spielausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene (außer
Totopokal) die Anzahl der auszuwechselnden Spieler bis auf 5 Spieler
erhöhen. Aufgrund der Covid-19- Pandemie dürfen in allen Spielen
(Feldfußball) auf allen Spielklassenebenen im Herrenbereich bis
zum 30.06.2021 fünf Spieler ausgewechselt werden.
Um den Spielfluss nicht unnötig zu unterbrechen kann jedes Team maximal
drei Spielunterbrechungen (inklusive Halbzeitpause) pro Spiel für
Spielerwechsel nutzen. Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung
vor, verlieren beide jeweils eine Wechselunterbrechung.

Beispiele – Auswechslungen bei Spielen ohne Rückwechseln
Beispiel 1
1. Wechselunterbrechung: 13. Min 12 für 8
2. Wechselunterbrechung: HZ 14 für 4
3. Wechselunterbrechung: 54. Min 13 für 2

Nun verletzt sich ein weiterer Spieler in Minute 72. Es ist kein Wechsel
mehr zulässig, weil bereits 3 Unterbrechungen genutzt wurden.

Beispiel 2
1. Wechselunterbrechung: 13. Min 12 für 8
2. Wechselunterbrechung: 50. Min 14 für 4 und 15 für 6
3. Wechselunterbrechung: 84. Min 13 für 2 und 16 für 7

Die Mannschaft wechselt 5 Spieler in 3 Unterbrechungen – alles in Ordnung!

Rückwechseln auf Kreisebene
2. In allen Spielen auf Kreisebene (auch Kreispokalendspiel) sowie bei den
nicht in Konkurrenz spielenden Mannschaften können ausgewechselte
Spieler/innen auch wieder eingewechselt werden.
Davon ausgenommen sind die Relegationsspiele zur Bezirksliga.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie können auf Kreisebene bis zum
30.06.2021 bei allen Spielen bis zu 5 Spieler pro Mannschaft ein-
und rückgewechselt werden (keine AW-Fenster!).

Beispiele – Auswechslungen bei Spielen mit Rückwechseln

1. Wechselunterbrechung: 13. Min 12 für 8
2. Wechselunterbrechung: 20. Min 14 für 4
3. Wechselunterbrechung: 24. Min 15 für 2
4. Wechselunterbrechung: 30. Min 13 für 6
5. Wechselunterbrechung: 41. Min 16 für 7 Eine Mannschaft wechselt 5 Spieler in 5 Unterbrechungen ein.
Das ist korrekt, weil in Spielen mit Rückwechseln keine Begrenzung der Wechselunterbrechungen vorliegt!
Anschließend sind zudem beliebig viele Rückwechslungen möglich.

Zwei Bedingungen:
a) Es dürfen eben nur insgesamt 5 Auswechselspieler
zum Einsatz kommen
b) Der SR kann, wie bisher auch, Auswechslungen die rein dem Zeitspiel
untersagen bzw. die vergeudete Spielzeit nachspielen lassen.

Änderung der Jugendordnung § 7 Abs. 9 und 10

(9) Einsatz von U20-Spielern (2001) bei den A-Junioren (Pilotprojekt)
In einem Meister- und Freundschaftsspiel der A-Junioren können bis zu drei
U20- Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen eingesetzt werden:
• die Junioren-Mannschaft nimmt in der Kreisklasse oder Juniorengruppe
am Spielbetrieb teil
• nach vier Einsätzen in Meisterschaftsspielen im Herrenbereich erlischt
das Spielrecht bei den A-Junioren automatisch (Freundschaftsspiele werden
nicht mit einbezogen)
• Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.
• U20-Spieler, die für einen Stammverein einer JFG Spielrecht haben,
können unter den vorgenannten Voraussetzungen bei den A-Junioren
dieser JFG eingesetzt werden.

(10) Sonder-Spielrechte für jüngere AJunioren Besteht für einen A-Junior
des jüngeren Jahrgangs keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein, kann
unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Antrag an den Verbands-
Jugendausschuss gestellt werden: a. In Ausnahmefällen kann für bis zu drei
Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den B-Junioren auf Kreisebene beantragt
werden. Das Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften wird bis zum Ende
der laufenden Saison ausgesetzt. Ein Einsatz in Pokalrunden und
Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen. b. Ein Sonder-Spielrecht in
Herrenmannschaften kann für maximal zwei Spieler unter den
nachfolgenden Voraussetzungen beantragt werden:

o eine altersgerechte Spielmöglichkeit ist in einer Entfernung
von 10km nicht möglich. Es gilt der gemeldete Erstwohnsitz des Spielers.
o der Verein hat keine B-Junioren zum Spielbetrieb gemeldet.
o das Spielrecht des Spielers für den Verein wurde spätestens zum 1.8.
der Vorsaison erteilt.

§ 20 Abs. 2

(2) Während eines Spieles können in allen Juniorenklassen bis zu 4 Spieler
ausgewechselt werden. Der Wechsel kann nur während einer Spielruhe
erfolgen. Vor Spielbeginn oder bei Spielantritt, spätestens unmittelbar nach
Spielschluss kontrolliert der Schiedsrichter die Spielberechtigung.
In allen Spielklassen auf Bezirks- und Kreisebene können ausgewechselte Spieler auch wieder eingewechselt werden. Der Bezirks Jugendausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene die Anzahl der
Auswechselspieler bis auf 5 Spieler erhöhen. Die Vereine der Spielklasse sind
darüber über das BFV-Postfach (Zimbra) zu informieren.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen in allen
Spielklassen bis zum 31.07.2021 bei allen Spielen auf Kreis- und
Bezirksebene bis zu fünf Spieler pro Mannschaft ein- und
rückgewechselt werden.

Sonderregelung in den Spielklassen auf Verbandsebene:

Um den Spielfluss nicht unnötig zu unterbrechen, kann jedes Team
maximal drei Spielunterbrechungen (inklusive Halbzeitpause) pro
Spiel für Spielerwechsel nutzen.

Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, verlieren beide
jeweils eine Wechselunterbrechung. Ein Rückwechsel ist nicht möglich.

§ 54 Sonderregelungen Spieljahr 2019/2020 und 2021/22

Die nachfolgenden abweichenden Regelungen finden aufgrund der
Covid-19- Pandemie und der damit verbundenen Einstellung des
Spielbetriebs zum 13. März 2020 Anwendung:
(1) Das Spieljahr 2019/2020 wird abgebrochen und nicht mehr fortgesetzt.

§ 54 Sonderregelungen Spieljahr 2019/2020 und 2021/22 Junioren Bayernliga
Die A- und B-Junioren spielen in jeweils zwei Gruppen zu je neun
Mannschaften.
Die C Junioren spielen in vier Gruppen zu je zehn Mannschaften.
Junioren Landesliga
Die A- und B-Junioren spielen in jeweils vier Gruppen zu je neun
Mannschaften.

Besondere Spielformen
a) In den Fußballkreisen Coburg/Kronach und Rhön wird das Spielmodell
„U18-Junioren“ fortgesetzt.
b) Im Fußballkreis München wird das Spielmodell „Jahrgangsligen“ von den
U15- bis U12-Junioren fortgesetzt.

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§ 60 SPO Platzordnung
Absatz 4 Bei drohenden Ausschreitungen sind neben dem Ordnungsdienst
alle Vereinsangehörigen und alle Spieler beider Mannschaften zur Mithilfe
und Sicherstellung der Platzdisziplin verpflichtet. Zu diesem Zweck hat der
Gastverein einen Ansprechpartner zu benennen und im Spielbericht
namentlich einzutragen (kann auch der Mannschaftsbetreuer sein).
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Spielplus - Volle Funktionsfähigkeit nicht garantiert
Wie bereits in den beiden VSA-Online-Veranstaltungen am Mittwoch und
Donnerstag angesprochen, gibt es derzeit Probleme in Spielplus mit dem
ESB.
An dieser Stelle trotzdem nochmals der Hinweis, dass der SR trotzdem den
ESB in Spielplus abschließen und freigeben muss. Sollte dies vor Ort nicht
möglich sein, kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt bis zum nächsten
Kalendertag von Zuhause erfolgen.

§ 33 Nr. 8 der SpO
Bei Spielen, bei denen der ESB nicht angewendet werden kann, haben die
beiden Mannschaften eine Spielerliste zu erstellen mit Angaben von
Rückennummer, Name, Vorname, Passnummer bzw. Geburtsdatum der am
Spiel teilnehmenden Spieler oder einen ESBAusdruck aus SpielPlus zu
erstellen. Des Weiteren ist zu vermerken wie das Spielrecht der Spieler
gegenüber dem Schiedsrichter nachgewiesen wird. Diese Spielerliste/ESB-
Ausdruck ist durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Trainer zu
unterschreiben (Bestätigung der Richtigkeit der Angaben) und dem
Schiedsrichter vor Spielbeginn zu übergeben. Diese Spielerliste/ESB-
Ausdruck muss der Schiedsrichter nach Prüfung der Angaben im ESB
spätestens am folgenden Kalendertag hochladen oder dem Spielleiter
zusenden.
Die Spielerliste/ESB-Ausdruck dient nur der Feststellung der am Spiel
teilnehmenden Spieler, sie ersetzt nicht die Spielberechtigung nach 2.
oder 3.
Sollte das SpielPLUS-System in der Tat ausfallen, bitten wir darum, den
Spielberichtsbogen händisch auszufüllen und dem eingeteilten Schiedsrichter
auszuhändigen. Sollte es zu Ausfällen kommen, bittet der DFB außerdem
darum, die Funktionen nicht mehrfach auszuführen, da dadurch die Last auf
die Systeme zusätzlich erhöht wird.

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Spielplus - Volle Funktionsfähigkeit nicht garantiert

19. September 2020

Liebe Schiedsrichter und SR-Funktionäre,

Es gibt derzeit Probleme in Spielplus mit dem ESB.

Der VSA weist nochmals darauf hin, dass der SR trotzdem den ESB in Spielplus abschließen und freigeben muss. Sollte dies vor Ort nicht möglich sein, kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt bis zum nächsten Kalendertag von Zuhause erfolgen.

Die Vereine wurden ebenfalls alle darüber informiert, dass sie im Störfall in Spielplus die Spielerliste auf Papier ausfüllen müssen. Diese Spielerliste muss der Vereine dem SR vorlegen und zählt dann auch als Legitimation der Spieler. Diese Daten sind dann im Nachgang im ESB abzugleichen.

Hier die offizielle BFV-Mitteilung und die Spielerliste als Download:

https://www.bfv.de/news/andere-news/2020/09/spielplus-volle-funktionsfahigkeit-nicht-garantiert

@SRG in Bayern: Bitte an alle SR eurer Gruppen weiterleiten!

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Sitzung entfällt

17. September 2020

Die für nächste Woche geplante Sitzung entfällt.
Da es zur Zeit nichts neueres zu berichten gibt,
außer die Punkte im Newsletter und eigentlich jetzt
täglich neue Punkte kommen, wird der nächste Lehrabend
abgesagt und kurzfristig dann ein neuer Termin bekannt
gegeben.
Also Bitte immer Eure @mail nachschauen oder auf der
Homepage beachten.

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Schiedsrichter-Newsletter 9/2020

17. September 2020

Hallo liebe Schiedsrichterkameradinnen und Kameraden,

seit kurzem ist bekannt, dass der Punktspielbetrieb ab dem kommenden Wochende wieder mit Zuschauern starten darf.
Natürlich ist dies nur unter Hygieneauflagen möglich, wodurch es auch zu Einschränkungen kommen kann.

Gestern hatten wir nochmals eine Videokonferenz mit dem Verbandsschiedsrichterausschuss und wurden über die Neuerungen zum Restart informiert.

Anbei möchte ich Euch hierzu die wichtigsten Infos mitteilen!
Vorab: Es sind in allen Spielklassen 5 Auswechslungen möglich!!! Bei allen Spielklassen wo ein Rückwechseln möglich ist, gibt es keine Beschränkung auf 3 Wechselfenster! (nähres sie unten bei den Änderungen der Spielordnung)

Unter dem folgenden Link findet Ihr die Präsentation als Video,
das ich entsprechend kommentiert habe:
Video: Präsentation zum ReStart

Am Ende des Newsletters ist noch ein aktueller Brief unseres BFV-Präsidenten Dr. Rainer Koch zu finden.

Viel Spass bei Studium und den Einsätzen am Wochenende!

Bleibt gesund!

Euer Frank

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Allgemeines zum Restart

Alle Spielklassen, bei denen „normal“ SRA zum Einsatz kommen,
werden wieder mit SRA besetzt.

Ausnahme: im Ligapokal werden in der Kreisliga keine SRA eingeteilt!

• Spesenabrechnung im Ligapokal vor Ort (nach Spesenordnung)

• Im normalen Spielbetrieb wieder über SR-Pool (sofern vorhanden)

• Falls für die gegnerische Mannschaft und den Schiedsrichter keine
Umkleidekabine zur Verfügung gestellt werden kann, so ist dies
mind. 3 Tage vorher mitzuteilen. (Dies kann passieren, wenn der Verein sonst nicht in der Lage ist, das Hygienekonzept einzuhalten)

Hygiene Regeln

Der Schiedsrichter ist nicht verpflichtet die Hygiene- und Abstandvorschriften zu kontrollieren – er muss sich nur selbst daran halten!

Auf Mund-Nasen-Bedeckung in der Kabine bestehen. Evtl. Absprachen mit
Vereinen außerhalb der Kabinen treffen, so dass Vereinsvertreter die
SR-Kabine nicht betreten müssen.

Einlaufen

• Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
• Kein „Handshake“
• Keine Eröffnungsinszenierung (Begrüßungsritual …)
Die obligatorische Platzwahl (Münzwurf) soll mit Abstand durchgeführt werden.

Technische Zone

• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

• Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.
Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

Halbzeit

• In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

• Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte
Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand
einhalten).

Spielberichtsbogen

• Abschließen des Spielberichtsbogens innerhalb einer Stunde

• falls dies zuhause erledigt werden muss, unbedingt am gleichen Tag !

• gleiche Vorgehensweise bei Freundschaftsspielen

• Verein informieren (Namen des Vereinsverantwortlichen im ESB festhalten) und auf die Ergebnismeldung (App, Liveticker) hinweisen, falls der
Spielberichtsbogen nicht vor Ort abgeschlossen wird.

Der VSA rät generell den Spielberichtsbogen zu Hause fertig zu stellen
(bitte beachtet die verfügbare Zeit)

• mit Aussagen über Spielrecht zurückhalten, auf Spielleiter verweisen

• für die Einhaltung der Spielordnung ist der Verein verantwortlich

• bei Unsicherheiten bitte Kontaktaufnahme mit Spielleiter oder Meldung

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Änderungen der Satzungen

Jugendordnung 7 Abs. 9 und 10
(9) Einsatz von U20-Spielern (2001) bei den A-Junioren (Pilotprojekt)
In einem Meister- und Freundschaftsspiel der A-Junioren können bis zu drei U20- Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen eingesetzt werden
• die Junioren-Mannschaft nimmt in der Kreisklasse oder Juniorengruppe am Spielbetrieb teil

• nach vier Einsätzen in Meisterschaftsspielen im Herrenbereich erlischt das Spielrecht bei den A-Junioren automatisch (Freundschaftsspiele werden nicht mit einbezogen)

• Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.

• U20-Spieler, die für einen Stammverein einer JFG Spielrecht haben, können unter den vorgenannten Voraussetzungen bei den A-Junioren dieser JFG eingesetzt werden.

(10) Sonder-Spielrechte für jüngere A-Junioren
Besteht für einen A-Junior des jüngeren Jahrgangs keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein, kann unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Antrag an den Verbands-Jugendausschuss gestellt werden:

a. In Ausnahmefällen kann für bis zu drei Spieler ein Sonder-Spielrecht bei den B-Junioren auf Kreisebene beantragt werden. Das Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften wird bis zum Ende der laufenden Saison ausgesetzt.
Ein Einsatz in Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ist ausgeschlossen.

b. Ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften kann für maximal zwei Spieler unter den nachfolgenden Voraussetzungen beantragt werden:

• eine altersgerechte Spielmöglichkeit ist in einer Entfernung von 10km nicht möglich. Es gilt der gemeldete Erstwohnsitz des Spielers.

• der Verein hat keine B-Junioren zum Spielbetrieb gemeldet.

• das Spielrecht des Spielers für den Verein wurde spätestens zum 1.8.
der Vorsaison erteilt

Änderung der Spielordnung - Auswechslungen Herren
§ 36 Abs. 1 und 2

1. Während eines Herrenspiels (Meisterschaftsspiele im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb, Entscheidungs- und Relegationsspiele
und Totopokalspiele) dürfen drei, in allen anderen Spielen vier Spieler
ausgewechselt werden.
Der Austausch ist nur während einer Spielruhe möglich. Der Bezirks Spielausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene (außer
Totopokal) die Anzahl der auszuwechselnden Spieler bis auf 5 Spieler
erhöhen.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen in allen Spielen (Feldfußball) auf allen Spielklassenebenen im Herrenbereich bis zum 30.06.2021 fünf Spieler ausgewechselt werden.
Um den Spielfluss nicht unnötig zu unterbrechen kann jedes Team maximal drei Spielunterbrechungen (inklusive Halbzeitpause) pro Spiel für
Spielerwechsel nutzen. (Die Regelung mit den Wechselfenstern gilt nicht
für den Bereich in dem ein Rückwechseln möglich ist!)
Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, verlieren beide jeweils eine Wechselunterbrechung.

Rückwechseln auf Kreisebene
2. In allen Spielen auf Kreisebene (auch Kreispokalendspiel) sowie bei den nicht in Konkurrenz spielenden Mannschaften können ausgewechselte Spieler/innen auch wieder eingewechselt werden. Davon ausgenommen sind
die Relegationsspiele zur Bezirksliga.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie können auf Kreisebene bis zum 30.06.2021 bei allen Spielen bis zu 5 Spieler pro Mannschaft ein- und rückgewechselt werden. (Keine Beschränkung mit 3 Wechselfenstern)

Änderung der Spielordnung - Auswechslungen Junioren/innen
§ 20 Abs. 2
(2) Während eines Spieles können in allen Juniorenklassen bis zu 4 Spieler ausgewechselt werden.
Der Wechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Vor Spielbeginn oder bei Spielantritt, spätestens unmittelbar nach Spielschluss kontrolliert der Schiedsrichter die Spielberechtigung. In allen Spielklassen auf Bezirks- und Kreisebene können ausgewechselte Spieler auch wieder eingewechselt werden.
Der Bezirks Jugendausschuss kann für ausgewählte Spielklassen auf Kreisebene die Anzahl der Auswechselspieler bis auf 5 Spieler erhöhen.
Die Vereine der Spielklasse sind darüber über das BFV-Postfach (Zimbra) zu informieren. Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen in allen Spielklassen bis zum 31.07.2021 bei allen Spielen auf Kreis- und Bezirksebene bis zu fünf Spieler pro Mannschaft ein- und rückgewechselt werden.

Sonderregelung in den Spielklassen auf Verbandsebene:
Um den Spielfluss nicht unnötig zu unterbrechen, kann jedes Team maximal drei Spielunterbrechungen (inklusive Halbzeitpause) pro Spiel für Spielerwechsel nutzen. Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, verlieren beide jeweils eine Wechselunterbrechung. Ein Rückwechsel ist nicht möglich.

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Aktuelle Information unseres Präsidenten Dr. Rainer Koch

Liebe Funktionäre,

bekanntlich hat es uns die Bayerische Staatsregierung erlaubt, zum
19. September 2020 den Spielbetrieb mit einer begrenzten Zahl an
Zuschauern wieder aufzunehmen. Bis zum Moment fehlt uns von staatlicher
Seite allerdings mit der Neufassung der Infektionsschutz-maßnahmenschutzverordnung weiterhin die rechtliche Grundlage zum
Erstellen eines verbindlichen Muster-Hygienekonzeptes für Euch, unsere
Vereine.

Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, haben wir bereits zwei Online-
Seminare für den Re-Start angeboten, die fast 3000 Vereinsvertreter*innen
genutzt haben, um sich aus erster Hand zu informieren.
Für diese hervorragende Resonanz bedanken wir uns ausdrücklich und
bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich das Online-Seminar im
Video auf unserer Website anzusehen.
Dort steht auch die Präsentation sowie ein aktualisiertes Hinweisplakat für
Euer Vereinsgelände zum Download bereit. Bitte besucht gerade in den
kommenden Tagen regelmäßig unsere Website
(www.bfv.de/corona oder www.zusammenhalt.bayern), um stets über die
aktuellen Informationen im Bilde zu sein.

Die Inhalte der Seminare fußten auf dem Gesprächstermin vom
vergangenen Donnerstag mit Staatsminister Joachim Herrmann sowie auf
den aktuell bereits gültigen Vorgaben, die zur Umsetzung von kulturellen
Freiluft-Veranstaltungen mit einer begrenzten Anzahl an Zuschauern gelten
sowie den Anforderungen, wie sie unsere Vereine bereits für den Trainings-
und Trainingsspielbetrieb umsetzen. Das entsprechend angepasste, aber
vermutlich noch nicht finale Muster-Hygienekonzept ist bereits in der
vorläufigen Fassung abrufbar und dient Euch zur Vorbereitung auf den Re-
Start.

Bitte beachtet die folgenden Hinweise:

Aufgrund dessen, dass die staatlichen Vorgaben noch nicht veröffentlicht worden sind und die Vorbereitungszeit für Euch sehr kurz sein wird und manche dabei eine Umsetzung nachvollziehbarer Weise für nicht machbar halten, hat der Vorstand beschlossen, dass es am Wochenende 19./20. September 2020 den Vereinen ausdrücklich gestattet ist, Spiele kostenfrei zu verlegen. Bitte geht hier möglichst frühzeitig auf Eure Spielleiter zu, solltet Ihr von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.
Aufgrund der nur in begrenztem Umfang zugelassenen Zahl an Zuschauern wird es auch für BFV-Funktionäre und -Schiedsrichter zu Einschränkungen hinsichtlich des
bis dato unbegrenzt freien Zugangs zu Spielen kommen. Verpflichtend müsst Ihr als ausrichtender Verein gemäß dem Vorstands-Beschluss nur noch zehn Gratis-Tickets für Funktionäre und Schiedsrichter vorhalten. Auf freiwilliger Basis könnt Ihr auch mehr Freikarten für diese Personengruppe ausgeben, dazu seid Ihr aber ausdrücklich nicht verpflichtet. Wichtig: Beachtet dabei stets die maximal zugelassene Zahl an Zuschauern, die nicht überschritten werden darf.

Unmittelbar und mittelbar am Spiel beteiligte Funktionsträger (z. Bsp. Schiedsrichter-Beobachter) müssen nicht als Zuschauer gezählt werden.

Wir möchten nochmals daran erinnern, dass in allen Alters- und Spielklassen im Feldfußball nach Zeit gesperrt wird, diese Zeitsperre gilt dann für alle Wettbewerbe. Bei der Strafzumessung sollen mögliche englische Wochen berücksichtigt werden. Dieser Sachverhalt muss durch die Vereine gegenüber dem Sportgericht vorgetragen werden, um Berücksichtigung zu finden. Das Sportgericht ist nicht verpflichtet, den Spielplan von sich aus zu prüfen. Im Futsal-Ligaspielbetrieb und bei Hallenturnieren bleibt es bei der bisherigen Sperrpraxis.

Der Pokalwettbewerb muss aus technischen Gründen in der Saison 2020/2021 angelegt werden, da zum einen Mannschaften der 3. Liga Herren bzw. Regionalliga Frauen teilnehmen, die nur in der Saison 2020/2021 abgebildet werden können und zum anderen eine Schnittstelle zum DFB-Pokal vorhanden ist. Daher ist es für alle Mannschaften, die im Verbandspokal teilnehmen unabdingbar, dass auch die Spielberechtigungsliste 2020/2021 als Grundlage für den elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) neu erstellt und fortlaufend gepflegt wird, auch wenn kein Spielbetrieb in der Meisterschaft in der Saison 2020/2021 stattfinden wird.

Alle Freundschaftsspiele sind bitte unbedingt in der Saison 2020/2021 anzulegen und diesbezüglich die Spielberechtigungsliste zu pflegen.

In der Spielberechtigungsliste einer Herrenmannschaft, die in der Saison 2020/2021 in SpielPlus angelegt ist (Pokalwettbewerb, Freundschaftsspiele, etc.), werden aus technischen Gründen die A-Junioren-Spieler des jüngeren Jahrgangs 2003 angezeigt. Bitte beachtet, dass trotz der Möglichkeit der Aufnahme dieser Spieler in die Spielberechtigungsliste 2020/2021, diese nicht in einem Spiel der Herrenmannschaft eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz des Jahrgangs 2003 in einer Herrenmannschaft ist erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahr möglich.

Der Spielbetrieb der Frauen und Juniorinnen wird wie bei den Herren in der Saison 2019/2020 in den bestehenden Altersklassen fortgeführt. Spielberechtigt bei den B-Juniorinnen sind die Jahrgänge 2003 (sofern sie den Verein im Sommer 2020 nicht gewechselt haben) und jünger. Der Jahrgang 2003 kann wie gewohnt bei den Frauen eingesetzt werden. Zusätzlich erhalten Spielerinnen des Jahrgangs 2004 ebenfalls die Spielberechtigung für den Einsatz in Frauenmannschaften. Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Spielerinnen des Jahrganges 2004 in der Spielberechtigungsliste der Frauen mit aufzunehmen. Die betreffenden Spielerinnen müssen im Falle eines Einsatzes bitte bei den Spielen der Frauen händisch im ESB (Elektronisches Spielbericht) mit den Angaben von Namen und Geburtsdatum eingetragen werden. Diese Möglichkeit ist bereits von den Freundschaftsspielen bekannt.

Die Ligapokalspiele sind Meisterschaftsspiele und sind dabei bitte auch bei den Vorschriften „Einsatz in verschiedenen Mannschaften zu berücksichtigen“.

In allen Altersklassen und Spielklassen sind 5 Auswechselungen möglich, diese Auswechselungen können in 3 Spielunterbrechungen vorgenommen werden, die Halbzeitpause zählt hierbei zu einer der 3 Spielunterbrechungen.

Wir alle wissen um die Herausforderungen, die mit dem Re-Start verbunden
sind. Gerade auch im Hinblick auf unsere Vereinsumfrage, in der sich zwar
über 80 Prozent für die umgehende Aufnahme des Wettkampfspielbetriebs
ausgesprochen haben, dennoch hatten 20 Prozent unserer Vereine dafür
votiert, in diesem Jahr gar nicht mehr spielen zu wollen. Wir müssen auch
jene Vereine miteinbeziehen und deren Sorgen ernst nehmen.
Entsprechende Möglichkeiten hat der Vorstand mit der Erweiterung des
Corona-Paragrafen geschaffen. Es kann auch jetzt nur gemeinsam gehen.
Umso wichtiger ist es, bei der Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs
in allen Bereichen möglichst pragmatische und praxisnahe Entscheidungen
im Sinne unserer Vereine zu treffen. Dabei wurde vom Vorstand auch der
neu in der Spielordnung verankerte Corona-Paragraph §94 nochmals
angepasst:

So wurde zum Beispiel auch die Anzahl der betroffenen Personen von
3 auf 1 verringert. Es wird auch nicht mehr nur auf einen positiven Test
abgestellt, sondern auch schon der Verdacht einer Erkrankung
berücksichtigt. Wird für ein/e Spieler/in einer Mannschaft vor deren
nächsten Verbandsspieltermin aufgrund einer COVID-19-Erkrankung oder
eines entsprechenden Krankheitsverdachtes eine behördliche Quarantäne
angeordnet, ist dieses Verbandsspiel auf Antrag des betroffenen Vereins
durch den zuständigen Spielleiter abzusetzen. Ferner muss nicht mehr die
ganze Mannschaft in Quarantäne sein, damit ein oder mehrere Spiele der
betroffenen Mannschaft abgesagt werden können. Den Spielleitern wird
dabei ein hohes Maß an Ermessen eingeräumt, welches mit Augenmaß und
Angemessenheit ausgeübt werden soll. Ein Verbandsspiel ist auch dann
abzusetzen, wenn bei einem Spieler einer Mannschaft so kurzfristig akute
Symptome einer COVID-19-Erkrankung auftreten, dass ein Testergebnis vor
dem nächsten Spieltermin nicht vorliegt, und zugleich ein Infektionsrisiko im
Falle einer COVID-19-Erkrankung für die Spieler der Mannschaft bestand
(Kontaktpersonen Kategorie I und II nach RKI-Definition).
Ebenso wurde für die Vereine die Nachweispflicht erleichtert und angepasst.

Über allen rechtlichen Vorgaben steht der Gesundheitsschutz und
die damit einhergehende Faustregel, lieber ein Spiel zu viel als eines
zu wenig abzusetzen.

Zudem hat der Vorstand die Vorschriften für den Ordnungsdienst angepasst.
Es bleibt dabei, dass der Heimverein einen Ordnungsdienstleiter zu
benennen hat und dieser im ESB namentlich einzutragen ist.
Gemäß den Vorschriften sind bei drohenden Ausschreitungen neben dem
Ordnungsdienst alle volljährigen Vereinsangehörigen und alle Spieler beider
Mannschaften zur Mithilfe und Sicherstellung der Platzdisziplin verpflichtet.
Zu diesem Zweck hat der Gastverein nunmehr ebenfalls einen
Ansprechpartner zu benennen und im Spielbericht namentlich einzutragen.
Diese Funktion kann in der Jugend (m/w) unterhalb der
Verbandsspielklassen auch der Mannschaftsverantwortliche
(Trainer/Betreuer) übernehmen.

Wir alle wissen um die großen Herausforderungen, die mit der
Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs für Euch in den Vereinen
verbunden sind. Der BFV wird auch weiterhin alles daran setzen, einfache
Lösungen bei der Politik durchzusetzen, die in den Gleichklang mit einem
möglichen Maximum an Gesundheitsschutz zu bringen sind.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Rainer Koch

BFV-Präsident

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Schiedsrichter-Newsletter 8/2020

22. August 2020

Hallo liebe Schiedsrichterkameradinnen und Kameraden,

der Ball rollt ja nun seit ca. 2 Wochen auch wieder im Amateuerbereich.

Ich darf Euch weiterhin bitten die entsprechenden Hygienebestimmungen einzuhalten!!!

Wir haben intern beschlossen den nächsten Lehrabend am Freitag den 28.08.2020 um 19:30 Uhr, zweigleisig abzuhalten. D.h. dieser findet sowohl ONLINE (LINK anbei)
als auch in Präsenzform in Dietersdorf statt.

Die Präsenzform ist speziell für ausgewählte Kollegen/innen gedacht, die über keinen Online-Zugang verfügen bzw. nicht an dem bisherigen Format teilnehmen konnten.
Diese Schiedsrichter werden entsprechend separat eingeladen. Alle Anderen bitte wieder ONLINE teilnehmen, da wir keine Präsenzveranstaltung im normalen Umfang abhalten können.

Vielen Dank für Euer Verständnis!!!

Bleibt gesund!

Euer Frank

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Bearbeitung ESB bei Trainingsspielen

Aufgrund der momentanen Situation ist es bei Trainingsspielen
nicht mehr zwingend notwendig den ESB vor Ort abzuschließen.
Falls der Schiedsrichter den ESB nicht vor Ort fertigstellen kann,
hat er allerdings den Verein darauf hinzuweisen, dass dieser das Ergebnis
innerhalb von einer Stunde melden muss.
Für den Schiedsrichter gilt, dass er den ESB noch am selben Tag
abschließen muss.

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ONLINE und Präsenzlehrabend!

Lieber Schiedsrichterkamerad,
Liebe Schiedsrichterkameradin,

aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen,
konnten wir seit einigen Monaten keinen Präsenzlehrabend mehr
abhalten.

Wir haben uns nun entschlossen für die erfahrenen Kameraden bzw. den Kollegen ohne Internetzugang einen „Teil-Lehrabend“ in Präsenz
durchzuführen. (Bitte nur eingeladene Kollegen/innen in Dietersdorf erscheinen!)

Dieser findet am Freitag, den 28.08.2020 um 19:30 Uhr
im Sportheim der SpVgg Dietersdorf statt.

Der Lehrabendbesuch ist absolut freiwillig und ein Angebot von uns,
um auch den Kollegen ohne PC die Möglichkeit zu geben auf dem
aktuellen Stand zu bleiben.

Bitte eine Nasen/Mundbedeckung mitbringen, es gelten die Hygieneregeln
wie im Gastrobereich.

Parallel wird der Lehrabend auch ONLINE stattfinden.

Ich freue mich auf ein Wiedersehen und
verbleibe mit besten Grüßen

Euer Frank

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Frank Kaiser lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.

Freitag, den 28.08.2020 um 19:30 Uhr

Zoom-Meeting beitreten

https://us02web.zoom.us/j/86220015060?pwd=UUxwRmFjUEI4bk9vWHpBUjBNeGp5UT09

Meeting-ID: 862 2001 5060

Kenncode: 1zCPJ8

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Schiedsrichter-Newsletter

31. Juli 2020

Hallo liebe Schiedsrichterkameradinnen und Kameraden,

viele werden es wahrscheinlich schon mitbekommen haben,
heute ist nun doch die Entscheidung aus dem Innenministerium gekommen, dass ab sofort wieder Trainings-/Vorbereit- ungsspiele ohne Zuschauer in Bayern möglich sind.
Dabei ist jedoch die Einhaltung der Regularien und eines Hygienekonzepts zwingend erforderlich.

Das bedeutet für uns, dass wir kurzfristig auch wieder zum Einsatz kommen und wir Euch entsprechend einteilen werden.

Die Schiedsrichtereinsätze sind auf freiwilliger Basis und eigenes Risiko. Ich würde Euch daher bitten kurzfristig Eure Freistellungen im System zu pflegen. D.h. wer nicht eingesetzt werden möchte, bitte Freistellung eintragen!!! Dies erleichtert den Einteilern die Arbeit ungemein.

Anbei darf ich Euch hierzu auch dringliche Informationen unseres BSO Dr. Michael Völk senden, die entsprechend zu beachten sind!!! Wir werden die aufgeführten Handlungsempfehlungen entsprechend in unserer Gruppe übernehmen!

Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung und können diese vielleicht auch am Freitag beim Lehrabend gebündelt beantworten.

Den Link zum Online-Lehrabend findet Ihr nochmals am Ende des Newsletters.

Bleibt gesund!

Euer Frank

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Dringliche Informationen unseres BSO Dr. Michael Völk;

Letztlich gab es grünes Licht von der Staatsregierung, dass ab sofort
Freundschaftsspiele erlaubt sind, sofern es sich um bayerische Mannschaften
handelt (Achtung/cave: Grenzregionen!).

Ob die auf diesem Wege jetzt veröffentliche ad-hoc-Entscheidung so
glücklich ist, mag ich derzeit nicht beurteilen. Dennoch gilt es für alle, sich
an gängige Hygienekonzepte zu halten und überall die gebotene Vernunft
in der SR-Ansetzung walten zu lassen.

Deshalb nachfolgend einige Klarstellungen des BSA, wie wir alle damit in
Oberfranken umgehen könn(t)en.

Die Entscheidung liegt bei den Gruppen, bis wir andere Vorgaben erhalten
oder selbst erlassen!

1. Die Ansetzung von SRn ist ab sofort wieder möglich.
Die SR müssen aber wissen, dass ihr Einsatz stets freiwillig ist und
jeder für sich die entsprechende Risikoabwägung treffen muss im
Hinblick auf eine Corona-Infektion.

2. Die Einteilung sollte nach Möglichkeit regional erfolgen (kurze Wege),
wo die Spielklasse das zulässt. Somit hat der SR die Möglichkeit, bereits in
Schiri-Klamotten anzureisen und sich ggf. zuhause zu duschen.
Die angebotenen SR Kabinen sollten eine Dusche haben.

3. Um das Risiko zu minimieren, wird der BSA es begrüßen,
wenn zu Spielen KL gegen KL oder KL gegen BezL nur ein SR (ohne
Gespann) angesetzt wird.
Grundsätzlich werden wir als BSA bei der Ansetzung BezL gegen BezL die
SRA in die Gruppe zuteilen. Ob der SR dann SRA mitnimmt, bleibt ihm
überlassen.

Hier muss der SR bzw. sein Team die Abwägung treffen zw. Infektionsrisiko
und SR-Vorbereitung!
Ein Anspruch der Vereine, dass immer nur ein SR kommt, ist hiervon aber
keinesfalls ableitbar.
Wenn ein SR die Vorbereitung nutzen will, dann wird der BSA dies ebenfalls
unterstützen.

4. Beim Spiel: sinnvolle Hygienegrundsätze beachten und hierüber
vorab mit den Vereinen sprechen (rechtzeitige Anreise):
kein gemeinsames Einlaufen, kein Shake-Hands (analog zu den letzten
Bundesliga Spielen).

Nach Möglichkeit beachten des Abstandes von 1,5 Metern.
Das Mitführen und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb
des Spielfeldes bzw. vor und nach dem Spiel ist absolut geboten
und aus meiner Sicht selbstverständlich!
Hier sind die staatlichen Vorgaben (IFSG) unbedingt zu beachten.

5. Nach dem Spiel:
Ein zügiges Verlassen des Spielortes ist sinnvoll. Bei gravierenden Problemen
im Hinblick auf Hygienemaßnahmen etc. ist eine formlose Information an
den Obmann sicher sinnvoll, ggf. mit Weiterleitung an mich.

Liebe Obmänner. Bitte leitet diese Mail an alle eure SR weiter.
Rückfragen der SRinnen und SR über euch an mich und bei Bedarf von mir
an den VSA.
Informiert auf diesem wege auch alle eure qualifizierten SR!
Eine gesonderte Mail an diese kommt von Seiten des BSA jetzt nicht mehr.
Der BSA meldet sich bei den qualifizierten SRn wieder, wenn es konkrete
zeitliche Planungen bezüglich definitivem Re-Start gibt.
Meine Mails vom 27. und 28.7.2020 behalten weiterhin sinngemäß Gültigkeit. Der BSA wird sich zeitnah mit den Obmännern verständigen wie
wir mit dem SR-Austausch etc. umgehen, wenn wir wieder in den
“Regelspielbetrieb” gehen.
In diesem Sinne alles Gute, bleibt gesund und lasst uns das beste aus der
Situation machen.

Gruß Dr. Michael Völk
BSO

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